Allgemeine Geschäftsbedingungen


Fotodesign – Michael Kühn

Herderstr. 5, 99510 Apolda

I. Allgemeines

1.Die nachfolgenden AGB gelten für alle dem Fotografen erteilten Aufträge. Sie gelten mit Betreten der Geschäftsräume als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
2.Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. ( Diapositive, Papierbilder, Fotoalben, Poster, Fotobücher, elektronische Stehbilder in digitalisierter Form, Videos usw.)

II. Urheberrecht

1.Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Lichtbilder nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
2.Die vom Fotografen hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftragsgebers bestimmt.
3.Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist - sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht.
Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf einer besonderen Vereinbarung.
4.Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen.
5.Der Besteller eines Bildes im Sinne vom §60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. §60 UrhG wird ausdrücklich abgedungen.
6.Bei der Verwendung der Lichtbilder muss der Fotograf, sofern nichts anderes vereinbart wurde, als Urheber des Lichtbildes genannt werden.
7.Eine Verletzung des rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadenersatz.
8.Die digitalen Bilddaten verbleiben beim Fotografen. Eine Herausgabe der digitalen Bilddaten an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung und gesonderter Vergütung.

III. Vergütung, Eigentumsvorbehalt

1.Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale ohne der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet. (Kleinunternehmer-Regelung §19 Absatz 1 UstG) Nebenkosten (Reisekosten, Modelhonorar, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten etc.) sind 
vom Auftraggeber zu tragen.

2.Gegenüber Endverbrauchern weist der Fotograf die Endpreise ohne die gesetzliche Mehrwertsteuer aus. (Kleinunternehmer-Regelung §19 Absatz 1 UstG)
3.Bei Terminvereinbarung, jedoch spätestens am Fototermin mit Endverbrauchern ist eine Anzahlung von 50% des Auftragswertes sofort in bar fällig. 

Soweit Preisnachlässe oder Rabatte gewährt werden, gelten gesonderte Bedingungen für die Anzahlung. Die Terminvereinbarung gilt als verbindlich Auftragserteilung seitens des Kunden. Die Annahme des Auftrags durch den Fotografen erfolgt nach Zahlung der Anzahlung. Bis zu diesem Zeitpunkt  gilt für den Fotografen der Auftrag als unverbindliche Vorreservierung. Bei Auftragserteilung durch Geschäftskunden ist grundsätzlich eine Abschlagszahlung von 50% des Auftragswertes fällig. Geleistete Anzahlungen werden bei Stornierung nicht zurückerstattet. Gekaufte Gutscheine sind ab Ausstellungsdatum ein Jahr gültig, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist. 

Bei Gutscheinen erfolgt keine Barauszahlung.
4.Bei neuen Geschäftskunden wird bei mindestens den ersten drei Aufträgen nur Barzahlung akzeptiert. Fällige Rechnungen sind innerhalb von 8 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 8 (in Worten: acht) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertige Zahlungsaufforderung begleicht. 

Von Endverbrauchern wird nur Barzahlung akzeptiert, Kredit- und EC-Karten werden nicht angenommen.

5.Der Auftraggeber hat die beauftragten Lichtbilder innerhalb von 8 Tagen nach dem mitgeteilten Fertigstellungstermin auf seine kosten 
abzuholen. Endverbraucher haben spätestens  bei Abholung den Kaufpreis vollständig in bar zu zahlen. Bei gestalteten Fotobüchern bereits bei der Freigabe des Auftragsgebers zur Endverarbeitung. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er nicht innerhalb dieser 8 Tage die Lichtbilder abholt und vollständig bezahlt.


6.Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten oder abzuholenden Lichtbilder Eigentum des Fotografen.
7.Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung bei der Aufnahme und der Bildbearbeitung ausgeschlossen. 

Bei Gestaltung für Fotobücher, Collagen obliegt die Art der Gestaltung dem Fotografen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderung, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

IV. Haftung

1.Der Fotograf haftet, soweit gesetzlich möglich, für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts oder Daten. Bei technischen Defekten der Kameraausrüstung und Datenspeicher sind Haftungs- und Schadensansprüche seitens des Auftragsgebers ausgeschlossen.
2.Der Fotograf verwahrt die Bilddaten sorgfältig. Er haftet nicht für Datenverlust.
3.Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.


4.Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen sowie sämtlicher Auftragsgegenstände wie Fotos, Fotobücher etc. erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber bestimmt, wie und durch wenn der Versand erfolgt.
5.Für die Datenspeicherung werden DVD-R, DVD+R oder CD-R, DVD+R die innerhalb der Garantie des Herstellers als einwandfrei deklariert sind. Für Schäden, die durch das Übertragen von und gelieferten Daten in einem Computer entstehen, leisten wir keinen Ersatz.
6.Für alle anderen Fälle haftet der Fotograf maximal bis zur Höhe des Auftragswertes.

V. Nebenpflichten

1.Der Auftraggeber versichert, das er an allen dem Fotografen übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Person zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. 
Ersatzansprüche Dritter, die auf Verletzung dieser Pflicht beruht, trägt der Auftraggeber.


2.Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Aufnahmeobjekte  rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen. Holt der Auftraggeber nach Aufforderung die Aufnahmeobjekte nicht zwei Werktage ab, ist der Fotograf berechtigt, gegebenenfalls Lagerkosten zu berechnen oder bei Blockierung seiner Studioräume die Gegenstände auf Kosten des Auftraggebers auszulagern. Transport- und Lagerkosten gehen zu lasten des Auftraggebers.

VI. Leistungsstörung, Ausfallhonorar

1.Überlässt der Fotograf dem Auftraggeber mehrere Lichtbilder zu Auswahl, hat der Auftraggeber die nicht ausgewählten Lichtbilder innerhalb von drei Werktagen nach Zugang – wenn keine längere Zeit vereinbart wurde – auf eigene Kosten und Gefahr zurücksenden. Für verlorene oder beschädigte Lichtbilder kann der Fotograf, sofern er den Verlust oder die Beschädigung nicht zu vertreten hat, Bezahlung verlangen.


2.Wird die für die Durchführung des Auftrags vorgesehene zeit aus gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar des Fotografen , sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden oder Tagessatz. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann der Fotograf auch Schadenersatzansprüche geltend machen.


3.Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vom Fotograf bestätigt worden sind. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
4.Der Fotograf hat das recht, aufgrund von Krankheit, Wettereinflüssen, Unfall oder höherer Gewalt fest vereinbarte Fototermine zu verschieben und mit dem Auftraggeber einen neuen Termin zu vereinbaren. Haftungs- und Schadensersatzansprüche seitens des Auftraggebers sind hierbei ausgeschlossen.


5.Stornierungen seitens des Auftraggebers werden nur in schriftlicher Form (per Einschreiben) anerkannt. Bei Stornierungen des Auftrags durch den Auftraggeber wird die vereinbarte Vergütung fällig und ist von Ihm zu zahlen. Die ersparten Aufwendungen können pauschal mit 20% in Abzug gebracht werden. Geleistete Anzahlungen werden bei Stornierung nicht zurückerstattet, sondern mit den Ansprüchen des Fotografen aus entgangenen Einnahmen verrechnet. Terminverschiebungen gelten als Stornierung. Dem Auftraggeber wird damit nicht der 
Gegenbeweis abgeschnitten, dass er höhere Aufwendungen erspart hat. Bereits geleistete Anzahlungen werden nicht zurückerstattet.


6.Für Stornierungen von Seiten des Kunden bei Aufträgen für Fotos für Grußkarten, Collagen oder ähnliche Fotoarbeiten fallen mindestens 40 Euro Bearbeitungsgebühr zur Abgeltung des vorgeleisteten Zeitaufwandes an.

VII. Datenschutz

1.Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln

VIII. Digitale Fotografie

1.Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der Lichtbilder des Fotografen auf Datenträgern aller Art bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.
2.Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhalten nicht das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung, wenn dieses Recht nicht ausdrücklich übertragen wurde.

IX. Bildbearbeitung

1.Die Bearbeitung von Lichtbildern des Fotografen und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital, bedarf der vorherigen Zustimmung des Fotografen.
2.Der Auftraggeber versichert, dass er dazu berechtigt ist, den Fotografen mit elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder zu beauftragen, wenn er einen solchen Auftrag erteilt. Er stellt den Fotografen von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf Verletzung dieser Pflicht beruhen.

X. Nutzung und Verbreitung

1.Die Verbreitung von Lichtbildern des Fotografen im Internet und in Intranets, in Online-Datenbanken, in elektronischen Archiven, die nicht nur für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, auf Disketten, CD-ROM oder ähnlichen Datenträgern ist nur aufgrund 
einer besonderen Vereinbarung zwischen dem Fotografen und dem Auftraggeber gestattet.
2.Die Weitergabe digitalisierter Lichtbilder im Internet und in Intranets, und auf Datenträgern und Geräten, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Soft- und Hardcopies geeignet sind, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.


3.Die Vervielfältigungen und Verbreitungen von Bearbeitungen, die der Fotograf hergestellt hat, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.
4.Der Fotograf ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien, und Daten an den Auftraggeber herauszugeben, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
5.Wünscht der Auftraggeber, dass der Fotograf ihm Datenträger, Dateien, Daten zu Verfügung stellt, ist dies zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.


6.Hat der Fotograf dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Einwilligung des Fotografen verändert werden.
7.Der Auftraggeber willigt ein, dass die von ihm gefertigten Fotos uneingeschränkt zur Eigenwerbung des Fotografen veröffentlicht werden dürfen, wenn der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich widerspricht. Hierzu zählt insbesondere die Nutzung der Fotos zum Aushang im Studio, zur Präsentation in Werbeanzeigen, Prospekten, Musteralben auf der Homepage und anderen Medien. Für Fotos die das Ehrgefühl des Auftraggebers beeinträchtigen könnten, wie insbesondere erotische Aufnahmen, holt der Fotograf vom Auftraggeber eine gesonderte Einwilligung ein.


8.Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber; die Art und Weise der Übermittlung kann der Auftragnehmer bestimmen.

XI. Schlussbestimmung

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Fotografen, wenn der Vertragspartner nicht Verbraucher ist. Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz des Fotografen als Gerichtsstand vereinbart.

Stand: Dezember 2019

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